Der zweite Lauf der IDM Superbike endete am vergangenen Sonntag in der Motorsport Arena Oschersleben für den Fahrer mit der Startnummer „52“ vorzeitig. Patrick Hobelsberger vom Team GERT56 wurde mit der schwarzen Flagge disqualifiziert. Die Entscheidung der Rennleitung der Internationalen Deutschen Motorradmeisterschaft (IDM) beruht auf den Prädikatsbestimmungen der Serie im Jahr 2024.
Aufgrund eines Frühstarts von Patrick Hobelsberger wurde eine LLPx2, also eine doppelte Long Lap Penalty, verhängt. Diese wurde dem Fahrer über fünf Runden lang auf einem Board angezeigt. In diesen fünf Runden hat der Fahrer die Möglichkeit, die Strafe zu absolvieren. Eine LLP darf nicht ausgeführt werden, wenn im betroffenen Streckenteil der Strafzone gelbe Flaggen geschwenkt werden. Das besagt Artikel 15.6 des sportlichen Reglements.
Hintergrund ist, dass der Bestrafte gegenüber den Konkurrenten keinen Nachteil hat, wenn alle Fahrer in diesem Streckenbereich unter gelben Flaggen das Tempo verlangsamen. Zudem herrscht bei gelben Flaggen Überholverbot. Wenn ein Fahrer unter diesen Umständen in die Long Lap einbiegt, können nachfolgende Teilnehmer behindert werden. Der Fahrer in der LLP fährt eine völlig andere Strecke und ist damit wesentlich langsamer als Fahrer auf der Ideallinie. Konkurrenten auf der Ideallinie dürfen aber den Fahrer, der sich in der Long Lap befindet, wegen des Überholverbots nicht passieren. Durch Bremsvorgänge können dadurch gefährliche Situationen entstehen.
Der Fahrer mit der Startnummer „52“ absolvierte die zweite Long Lap in der Gelbphase und damit nicht korrekt. Die Race Control versandte daraufhin über den Team-Kommunikationskanal und die Zeitnahmemonitore die Mitteilung „#52 double long lap penalty – not completed (yellow flag in t2).“ In diesem Fall wird die Anzahl der Runden zur Absolvierung der LLP um die Anzahl der unter gelber Flagge absolvierten Runden erweitert. Da es vom Bestraften zu keiner erneuten Durchfahrt der LLP unter korrekten Bedingungen kam, wurde die Strafe demzufolge nicht abgeleistet. Damit gilt die Bestrafung LLPx2 als missachtet.
Die Rennleitung sprach daraufhin die Durchfahrtsstrafe „Ride through“ aus. Dies wurde wie folgt veröffentlicht: „#52 ride trough penalty – not completing double long lap penalty“. Innerhalb von drei Runden hat der Teilnehmer gemäß Artikel 15.7 die Möglichkeit, die Strafe abzuleisten. Missachtet er die Bestrafung, sieht das Reglement die Disqualifikation des Fahrers mit der schwarzen Flagge vor (#52 black flag – not completing ride through penalty).
Die Situation mit LLP und gleichzeitiger Gelbphase im betroffenen Streckenabschnitt ist für die Fahrer und Teams an der Boxenmauer herausfordernd. Auf dem hohen sportlichen Niveau, auf dem sich die IDM befindet, müssen hier die geltenden DMSB-Prädikatsbestimmungen eingehalten werden und bei Verstößen ergeben sich festgelegte Konsequenzen.
Das Team GERT56 wirft der Rennleitung einen ungerechtfertigten Abbruch der Superpole 2 mit der roten Flagge „wegen eines entfernt im Kiesbett liegenden Motorrads“ vor. Dadurch sei die schnellste Runde des Fahrers Patrick Hobelsberger nach Aufhebung der Rotphase vereitelt worden. Fakt ist: Rot wurde geschwenkt. Ein Motorrad lag im Kies, die Marshalls und der gestürzte Fahrer waren zu Fuß im Kiesbett unterwegs. In der Unfallkurve 9/10 wurden gelbe Flaggen geschwenkt. Bis zum Ende der Superpole 2-Session verblieb noch eine Minute Zeit. Da die Bergungsarbeiten an der Unfallstelle in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden konnten, wurden weiterhin gelbe Flaggen bis zum Abschluss der Superpole 2 geschwenkt. Auch hier – wie bei der LLP – sind die Fahrer verpflichtet, das Tempo zu verzögern. Der Fahrer Patrick Hobelsberger hätte unter regelkonformen Umständen keine Zeitverbesserung erreichen können.